Üble Nachrede ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Straftatbestand nach § 186 StGB. Es geht darum, dass jemand über eine andere Person ehrenrührige Behauptungen aufstellt, also Aussagen trifft, die geeignet sind, den Ruf dieser Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wichtig: Diese Behauptungen müssen nicht mal wahr oder falsch sein – entscheidend ist, dass sie nicht beweisbar wahr sind.
Wer so etwas in Umlauf bringt, kann sich strafbar machen – und das nicht nur moralisch. Doch wie steht es um eine Anzeige wegen übler Nachrede die Erfolgsaussicht hängt von vielen Faktoren ab.
Wann liegt eine üble Nachrede vor?
Eine üble Nachrede liegt dann vor, wenn jemand eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, eine andere Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen – ohne dass diese Tatsache erweislich wahr ist.
Der Unterschied zur Verleumdung ist: Bei der Verleumdung weiß der Täter, dass die Behauptung falsch ist. Bei der Nachrede weiß er es eben nicht genau, behauptet es aber trotzdem.
Strafbar – aber wie schwer?
Üble Nachrede ist in Deutschland strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Wird die Nachrede öffentlich, also zum Beispiel auf Social Media oder in einer WhatsApp-Gruppe geäußert, kann das Strafmaß auf bis zu zwei Jahre steigen.
Die Erfolgsaussicht einer Anzeige wegen übler Nachrede hängt stark vom Einzelfall ab – Beweise, Zeugen und die Art der Äußerung spielen eine zentrale Rolle.
Wann lohnt sich eine Anzeige wegen Verleumdung?
Es lohnt sich vor allem dann, wenn der Ruf einer Person nachhaltig beschädigt wurde, zum Beispiel im beruflichen Kontext oder im privaten Umfeld mit sozialen Konsequenzen.
Besonders schwer wiegt es, wenn jemand durch die Verbreitung unwahrer Tatsachen seinen Job verliert, gemieden wird oder sogar Hassbotschaften erhält.
In solchen Fällen kann eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung ein Schritt sein, um Recht und Gerechtigkeit einzufordern – aber auch, um die eigene Ehre zu schützen.
Der Unterschied: Üble Nachrede und Verleumdung
Wie unterscheidet sich die üble Nachrede?
Die wichtigsten Punkte:
-
Üble Nachrede: Eine nicht beweisbar wahre Behauptung wird verbreitet.
-
Verleumdung: Eine nachweislich falsche Behauptung wird wissentlich verbreitet.
Klingt subtil, ist aber rechtlich entscheidend. Wer eine Anzeige stellt, muss diesen Unterschied verstehen – sonst kann das Verfahren schnell im Sande verlaufen.
Anzeige wegen übler Nachrede die Erfolgsaussicht
Eine Anzeige wegen übler Nachrede kann jeder stellen, der sich durch eine Äußerung in seiner Ehre verletzt fühlt.
Wichtig ist, dass die Tat strafrechtlich relevant ist – eine bloße Meinungsäußerung reicht oft nicht aus. Deshalb: Belege sichern, Zeugen notieren und nichts löschen – das kann später Gold wert sein.
Verfahren wegen übler Nachrede: So läuft das ab
Nach der Anzeige prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ist das der Fall, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wird die Sache eingestellt, heißt das nicht automatisch, dass der Beschuldigte unschuldig ist – manchmal fehlen einfach die Beweise. Kommt es zur Anklage, entscheidet ein Richter, ob die Äußerung den Strafbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Anwalt einschalten – ja oder nein?
Wann du einen Rechtsanwalt brauchst
Wenn du eine Anzeige wegen üblen Nachrede geworden bist, solltest du dir überlegen, ob du einen Anwalt für Strafrecht einschaltest.
Ein guter Rechtsanwalt kann dir helfen, die Situation einzuschätzen, eine klare Strategie zu entwickeln und gerichtliche Schritte einzuleiten oder dich zu verteidigen, falls du selbst Beschuldigter bist.
Die Erfolgsaussicht einer Anzeige wegen übler Nachrede
Wovon hängt die Erfolgsaussicht ab?
Die Erfolgsaussicht hängt ab von:
-
Beweislage: Gibt es Screenshots, Tonaufnahmen, Zeugen?
-
Kontext der Äußerung: War sie privat oder öffentlich?
-
Art der Behauptung: Handelt es sich um eine Tatsache oder eine Meinung?
-
Reaktion des Täters: Gibt es eine Entschuldigung oder Wiederholung?
Nur wenn die Beweise eindeutig sind, hat eine Anzeige wegen übler Nachrede auch wirklich gute Erfolgsaussichten. In vielen Fällen reicht ein deutlicher Brief vom Anwalt, um die Sache zu klären – manchmal sogar besser als eine Strafanzeige.
Typische Beispiele aus dem Alltag
-
Im Job: „Der hat das Geld aus der Kasse genommen.“ – Wenn nicht beweisbar, klare üble Nachrede.
-
Nachbarschaftsstreit: „Die schläft mit dem Vermieter.“ – Ohne Beweise: strafbar.
-
Social Media: „XY ist ein Lügner und Betrüger!“ – Hier droht wegen Verleumdung und Beleidigung Ärger.
-
WhatsApp-Nachricht: Auch private Chats können zur Anzeige führen, wenn Inhalte weitergeleitet werden.
Anzeige oder Zivilklage – oder beides?
Eine Anzeige verfolgt das Ziel, den Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Eine zivilrechtliche Klage hingegen kann Schadensersatz oder Unterlassung bringen.
Beides ist möglich – und manchmal auch nötig, vor allem wenn ein Image-Schaden entstanden ist. Besonders Influencer, Politiker oder Selbstständige greifen häufig zu dieser Kombi.
Üble Nachrede und Verleumdung: Was sind die Strafen?
-
Üble Nachrede: Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
-
Bei öffentlicher Verbreitung: Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.
-
Verleumdung: Bis zu 2 Jahre (privat), bis zu 5 Jahre (öffentlich).
-
Beleidigung: Bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe – ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Nachrede.
Wer jemanden öffentlich verächtlich macht, muss mit Konsequenzen rechnen – nicht nur auf dem Papier.
Wann verjährt eine üble Nachrede?
Die Verjährung beträgt 3 Jahre ab dem Tag, an dem die Äußerung gemacht wurde. Wird die Tat in diesem Zeitraum nicht angezeigt oder verfolgt, ist sie verjährt und kann nicht mehr geahndet werden. Ein guter Tipp: Frühzeitig handeln – wer zu lange wartet, verschenkt seine Chance.
Behauptung vs. Meinung – was ist erlaubt?
Nicht jede kritische Aussage ist gleich eine Strafanzeige wert. Eine Meinung darf auch negativ sein, solange sie nicht auf unwahren Tatsachen basiert. Entscheidend ist, ob eine Tatsache behauptet oder nur bewertet wird. Beispiel:
-
Tatsachenbehauptung: „Er hat das gestohlen.“
-
Meinung: „Ich finde, das war nicht korrekt von ihm.“
Klingt ähnlich, ist aber juristisch ein riesiger Unterschied.
Üble Nachrede bestraft – echte Fälle aus der Praxis
-
Eine Frau behauptet auf Facebook, ihr Ex sei gewalttätig – ohne Beweis. → 90 Tagessätze Geldstrafe.
-
Ein Angestellter sagt, der Chef fälscht Rechnungen. → 6 Monate auf Bewährung.
-
Ein Vater verbreitet Gerüchte über die Lehrerin seines Kindes. → Strafbefehl wegen Nachrede.
Diese Fälle zeigen: Üble Nachrede ist keine Kleinigkeit, sondern kann ernste Folgen haben.
Nachrede geworden? So reagierst du richtig
Wenn du selbst Opfer einer üblen Nachrede geworden bist:
-
Ruhe bewahren – keine Gegenangriffe starten.
-
Beweise sichern – Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten.
-
Rechtsanwalt kontaktieren – je früher, desto besser.
-
Anzeige erstatten, wenn der Schaden groß ist oder Wiederholung droht.
Fazit: Anzeige wegen übler Nachrede Erfolgsaussicht realistisch einschätzen
Die Anzeige wegen übler Nachrede kann ein wirksames Mittel sein, um sich gegen Rufmord zu wehren – aber sie ist kein Selbstläufer.
Es braucht harte Fakten, eine gute Strategie und manchmal auch einen langen Atem. Wer sich gut vorbereitet, realistisch bleibt und im Zweifel einen Anwalt konsultiert, kann seine Erfolgsaussicht deutlich verbessern.
Denk immer daran: Die eigene Ehre ist schützenswert – aber nicht jede fiese Bemerkung ist gleich eine Straftat. Verhältnismäßigkeit zählt.